17.07.2025
Förderung nach dem Forschungszulagen- gesetz (FZulG) sichern
Sie entwickeln eine eigene Business-Lösung mit nedyx? Dann kann sich Ihre Innovationsarbeit auch steuerlich auszahlen. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht Unternehmen die rückwirkende Förderung von Entwicklungsprojekten – unabhängig von Branche oder Größe.
Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?
Das Forschungszulagengesetz ist ein steuerliches Förderinstrument, das Unternehmen unterstützt, die in Forschung und Entwicklung investieren. Es gilt branchenübergreifend und unabhängig von der Unternehmensgröße. Besonders attraktiv: Die Förderung ist aktuell rückwirkend ab dem Jahr 2021 möglich.
Je nach Art der Umsetzung unterscheidet das Gesetz zwei Fälle:
Je nach Art der Umsetzung unterscheidet das Gesetz zwei Fälle:
- Interne Entwicklungen: Wenn Sie mit Ihren eigenen Mitarbeitenden eine individuelle Softwarelösung aufbauen, können bis zu 35 % der Personalkosten gefördert werden.
- Externe Entwicklungsleistungen: Arbeiten Sie mit einem Dienstleister zusammen, sind 17,5 % des Rechnungsbetrags rückerstattbar.
Förderfähig – auch mit Low Code?
Ja, auch wenn Sie mit einer Low Code-Plattform wie nedyx arbeiten, kann Ihre Entwicklung förderfähig sein. Entscheidend ist dabei nicht das Tool, sondern der technische Neuheitsgrad und die Eigenleistung.
Wenn Sie mit nedyx z. B. eine individuelle Lösung zur Planung, Steuerung oder Datenintegration aufbauen, die es in dieser Form bisher nicht gab und deren Umsetzung mit technischer Unsicherheit verbunden war, kann dies grundsätzlich unter das FZulG fallen.
Typische Beispiele:
Wenn Sie mit nedyx z. B. eine individuelle Lösung zur Planung, Steuerung oder Datenintegration aufbauen, die es in dieser Form bisher nicht gab und deren Umsetzung mit technischer Unsicherheit verbunden war, kann dies grundsätzlich unter das FZulG fallen.
Typische Beispiele:
- Aufbau einer individuellen Planungsanwendung mit Workflows und Szenarien
- Entwicklung eines datengetriebenen Steuerungstools für mehrere Abteilungen
- Integration komplexer Datenquellen mit neuartiger Logik und Benutzerführung
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Die Förderung nach dem FZulG erfolgt in zwei Schritten:
1. Fachliche Prüfung
Zuerst stellen Unternehmen einen Antrag auf Projektbescheinigung bei der BSFZ. Diese prüft, ob das Vorhaben den Kriterien von Forschung und Entwicklung entspricht. Link zum Antrag über das Portal: www.bescheinigung-forschungszulage.de
2. Geltendmachung beim Finanzamt
Nach erfolgreicher Bescheinigung können Unternehmen die Förderung beim zuständigen Finanzamt beantragen.
*Hinweis: Die Beantragung der Forschungszulage muss vom Unternehmen selbst erfolgen.
1. Fachliche Prüfung
Zuerst stellen Unternehmen einen Antrag auf Projektbescheinigung bei der BSFZ. Diese prüft, ob das Vorhaben den Kriterien von Forschung und Entwicklung entspricht. Link zum Antrag über das Portal: www.bescheinigung-forschungszulage.de
2. Geltendmachung beim Finanzamt
Nach erfolgreicher Bescheinigung können Unternehmen die Förderung beim zuständigen Finanzamt beantragen.
*Hinweis: Die Beantragung der Forschungszulage muss vom Unternehmen selbst erfolgen.
Warum sich das jetzt besonders lohnt
Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Bedingungen nochmals verbessert:
- 35 % Förderung für interne Entwicklungen
- 17,5 % für externe Entwicklungsleistungen
- Maximale Bemessungsgrundlage: 2 Mio. € pro Jahr
- Rückwirkende Förderung ab 2021 weiterhin möglich
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